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Arzt- & Zahnarztpraxis Brandt

Am Mattenstieg 1
19406 Dabel
Tel.: 03 84 85 / 20 424
E-Mail: praxis@borstel-treff.de


Dr. med. Rainer Brandt &
Axel Brandt

Zahnarzt

Mo. 8-12.30 Uhr & 14-16 Uhr
Di. 8-12.00 Uhr & 14-18 Uhr
Mi. 8-12.00 Uhr
Do. 8-12.00 Uhr & 14-18 Uhr
Fr. 8-12.00 uhr


Dr. med. Elke Brandt &
Catharina Brandt

Allgemeinmedizin, Akupunktur und Arbeitsmedizin

Mo. 8-11.30 Uhr & nach Vereinbarung
Di. 8-11.30 Uhr & 15.00-17.00 Uhr
Mi. 8-11.30 Uhr
Do. 8-11.30 Uhr & nach Vereinbarung
Fr. 8-11.30 Uhr


Um lange Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!

Ärztlicher Notfalldienst

Krankheiten kennen keine Sprechzeiten: Eine akute Magenverstimmung über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende – es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Überall in Deutschland sind niedergelassene Ärzte im Einsatz, die Patienten in dringenden medizinischen Fällen ambulant behandeln – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Die Zuordnung des Anrufers erfolgt über eine Standortbestimmung anhand der Festnetzvorwahl bzw. der Ortung des Mobiltelefons Deutschland ist das erste Land der EU, das diese einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeführt hat.
Siehe www.kvmv.info/patienten/12/index.html

Zahnärztlicher Notfalldienst

Die Zahnärzte Mecklenburg-Vorpommerns bieten in den sprechstundenfreien Zeiten einen zahnärztlichen Notfalldienst an. Dieser Notfalldienst wird über die Kreisstellen der Zahn Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Während bestimmter Zeiten (sogenannter Sprechzeiten) ist die notfalldienstleistende Zahnarztpraxis besetzt. Außerhalb dieser Sprechzeiten hat der diensthabende Zahnarzt Rufbereitschaft. Bitte beachten Sie, dass zu den Notfällen im engeren Sinne Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kiefersystem, Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen und die vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften, eitrigen Entzündungen gehören. Da eine nächtliche Behandlung auch für den Zahnarzt eine Ausnahmesituation darstellt, wird sich die Behandlung in der Regel auf eine Notversorgung beschränken!
Eine Übersicht über die Zuständigen Zahnärzte finden Sie unter www.zaekmv.de.